Ortsrecht

Der Markt Tännesberg hat in seinem Gemeindegebiet sehr viele staatliche (übertragener Wirkungskreis) und örtliche Aufgaben (eigener Wirkungskreis) zu erfüllen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, war in vielen Fällen der Erlass einer Satzung oder Verordnung erforderlich. Das "Ortsrecht" der Gemeinde Tännesberg umfasst alle diese Rechtsvorschriften.Die Satzungen und Verordnungen des Marktes Tännesberg bilden das Ortsrecht und sind damit wesentliche rechtliche Grundlagen des kommunalen Handelns.

Die Veröffentlichung der Satzungen und Verordnungen auf diesen Internetseiten stellt keine amtliche Bekanntmachung dar, sondern dient ausschließlich zu Ihrer Information.

In den einzelnen Bereichen können Sie die derzeit gültigen Satzungen einsehen.