Covid19-Pandemie; Notwendigkeit der Registrierung

Mit Schreiben vom 31.03.2021 informierte uns Herr Landrat Meier darüber, dass sich alle Personen unter 80 Jahren eigenständig um einen Impftermin bemühen müssen. Hierzu ist eine vorherige Registrierung zwingend erforderlich.

Die näheren Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Registrierung können Sie von der Startseite des Landkreises Neustadt an der Waldnaab entnehmen. Diese erreichen Sie unter folgender E-Mailadresse: https://www.neustadt.de