Bauleitplanung des Marktes Tännesberg

Die Bauleitplanung gliedert sich in die Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und die Bebauungsplanung als verbindliche Bauleitplanung.

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch förmliche Planung vorzubereiten und zu leiten. Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist ein förmliches Verfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Dieses umfasst u. a. die Beteiligung der "Öffentlichkeit", d.h. der Bürgerinnen und Bürger (§ 3 BauGB) sowie der "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" (§ 4 BauGB). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 BauGB).

An dieser Stelle finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren des Marktes Tännesberg.

  • Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie"

     

    Bekanntmachung über die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

    Der Gemeinderat des Marktes Tännesberg hat in seiner Sitzung am 18.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2b Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist, den Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst.

    Vollständige Bekanntmachung mit Geltungsbereich im Wortlaut

     

    Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

    In der Sitzung vom 03.04.2023 hat der Marktgemeinderat den Vorentwurf des sachlichen Teil-flächennutzungsplan „Windenergie“ gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

    Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichen Auslegung

    Vorentwurf Teilflächennutzungsplan "Windenergie"

    Begründung zum Vorentwurf

     

     

  • Bebauungsplan "Am Kohlbuch II"

     

    Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

    Der Marktgemeinderat Tännesberg hat in der Sitzung vom 06.07.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Kohlbuch II“ zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt. Die Unterlagen der öffentlichen Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB finden Sie hier:

    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

    Vorentwurf "Am Kohlbuch II"

    Begründung zum Vorentwurf "Am Kohlbuch II"

     

    Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Am Kohlbuch II"

    Der Marktgemeinderat Tännesberg hat am 06.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den mit Aufstellungsbeschluss vom 02.09.2019 und 21.01.2020 ausgewiesenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kohlbuch II“ um die Flur-Nr. 320/3 (Teilbereich), Gemarkung Tännesberg zu erweitern.

    Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung zum Beschluss finden Sie HIER.

     

    Erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Am Kohlbuch II"

    Der Marktgemeinderat Tännesberg hat am 06.07.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den mit Aufstellungsbeschluss vom 02.09.2019 und 21.01.2020 ausgewiesenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Kohlbuch II“ um die Flur-Nr. 320/3 (Teilbereich), Gemarkung Tännesberg zu erweitern.

    Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung zum Beschluss finden Sie HIER.

     

    Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Am Kohlbuch II"

    Der Gemeinderat des Marktes Tännesberg hat am 02.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Kohlbuch II“ auf den Flurnummern 319, 320 und 320/8, Gemarkung Tännesberg gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie HIER.