1. Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Tännesberg will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten und zweiten ist die IST-Versorgungssituation nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Erschließungsgebiet festzustellen.
Der Förderfortschritt lässt sich auf dem Bayerischen Breitbandzentrum nachverfolgen unter
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de
2. Markterkundung - Bekanntmachung
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Markt Tännesberg
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Tännesberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:
Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im
Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Der Markt Tännesberg bittet daher, bis spätestens 29.
August 2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
Der Markt Tännesberg hat im Rahmen der Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Soweit sich kein Netzbetreiber dazu erklärt, einen Ausbau eigenwirtschaftlich vorzunehmen, kann die Gemeinde im Anschluss an die Markterkundung ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines geförderten Ausbaus durchführen (Nr. 5 BbR). Im Rahmen der Markterkundung bittet der Markt Tännesberg Investoren deshalb, Angaben zu machen,
ob und ggf. zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) sie einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen.
Das Gebiet, für das ein Ausbau angekündigt wird, ist kartografisch darzustellen und anhand destechnischen Konzepts ist nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für allemöglichen Endkunden in dem bezeichneten Gebiet nach einem Ausbau angeboten werden können.
Zudem ist ein verbindlicher und detaillierter Projekt- und Zeitplan für den geplanten Netzausbau vorzulegen. Dieser hat Projektmeilensteine für Zeiträume von sechs Monaten zu enthalten und ist dem Markt Tännesberg bis spätestens 15. September 2014 zu übersenden. Die von Investoren geplanten Vorhaben müssen so angelegt sein, dass die Investitionen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten anlaufen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren wesentliche Teile des betreffenden Gebiets erschlossen und einem wesentlichen Teil der Endkunden Anschlüsse ermöglicht werden. Der Abschluss der geplanten Investitionen ist anschließend innerhalb einer angemessenen Frist vorzusehen.
Kommt der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat die Gemeinde einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann sie zum Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (gemäß
Nr. 5 BbR) übergehen.
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und im Upload in den für eine Erschließung grundsätzlich in Betracht kommenden „weißen NGA-Flecken“2 wurde anhand öffentlich zugänglicher Quellen ermittelt. Diese Ist-Versorgung ist in einer Karte dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht (siehe untenstehenden Link).
1. Sofern im Erschließungsgebiet Ausbaumaßnahmen durch einen privaten Anbieter geplant sind, der Gemeinde jedoch nicht innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist im Rahmen der Markterkundung mitgeteilt werden, können diese für den Fortgang des Verfahrens unberücksichtigt bleiben.
2. Ein „weißer Fleck“ nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfe im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (ABl C 2013 25/1) liegt dann vor, wenn kein NGA-Netz vorhanden ist, d.h. wenn folgende Technologien nicht vorhanden sind: DOCSIS 3.0 oder höher, VDSL2 oder höher, FTTB/H Netze, hochleistungsfähige Funknetze, z.B. LTE. Wenn die mit NGA-Netzen assoziierten Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s im Download und 2Mbit/s im Upload
nicht erreicht werden, so liegt, ungeachtet von der im Einsatz befindlichen Technologie, ein „weißer NGA Fleck“ vor.
Die Gemeinde fordert die Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber hiermit auf, die dargestellte Ist-Versorgung zu prüfen und sich zu äußern, falls Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten sind. In diesem Falle hat der Netzbetreiber bzw. Infrastrukturinhaber kartografisch darzustellen und anhand
des technischen Konzepts nachzuweisen, welche Bandbreiten im Upload und im Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur
Jeder an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmende Netzbetreiber, der über eine eigene passive Infrastruktur im vorläufigen Erschließungsgebiet verfügt, muss mit Angebotsabgabe
bestätigen, dass er die Daten zu dieser Infrastruktur der Bundesnetzagentur zur Einstellung in deren Infrastrukturatlas zum Stichtag 1.7. eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt hat. In diesem Falle hat sich der Infrastrukturinhaber auch grundsätzlich bereit zu erklären, seine passive Infrastruktur anderen an einem möglichen späteren Auswahlverfahren teilnehmenden Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Sofern im vorläufigen Erschließungsgebiet nach dem Stichtag 1.7. Infrastruktur erstellt wurde, ist diese der Gemeinde im Rahmen der Markterkundung mitzuteilen.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden dokumentiert und auf der Internetseite der Gemeinde (mit Verlinkung auf dem zentralen Onlineportal (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht. Der Gemeinde mitgeteilte Infrastrukturdaten werden nicht veröffentlicht, sondern nur Bewerbern im Auswahlverfahren auf Anforderung mitgeteilt.
Download Ausschreibung
Download - Karte Ist-Versorgung
3. Markterkundung - Ergebnis
Der Markt Tännesberg hat vom 16.07.2014 bis 29.08.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR (Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern) durchgeführt.
Im Folgenden wird dessen Ergebnis dargestellt:
Bekanntmachung Ergebnis Markterkundung
Karte Ergebnis Markterkundung
4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Der Markt Tännesberg (im Folgenden: Konzessionsgeber) führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Der Markt Tännesberg weist darauf hin, dass die vorläufigen Erschließungsgebiete des Marktes Tännesberg mit den vorläufigen Erschließungsgebieten des Marktes Leuchtenberg in interkommunaler Zusammenarbeit aufeinander abgestimmt wurden und diese auch parallel ausgeschrieben werden.
Die vorläufigen Erschließungsgebiete des Marktes Leuchtenberg, sowie die zugehörigen Unterlagen zu dessen Auswahlverfahren finden sie hier: www.leuchtenberg.de
Die Angebotsfrist vom 19.01.2015, 10:00 Uhr, wird auf den 19.02.2015, 10:00 Uhr verlängert.
Unterlagen Markt Tännesberg:
Bekanntmachung Auswahlverfahren einstufig
Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
5. Auswahlverfahren – Ergebnis
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Der Markt Tännesberg beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen.
Bekanntmachung:
Auswahlentscheidung
6. Verfahren bei Bezirksregierung
Der Markt Tännesberg hat bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag gestellt.
7. Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau des Markts Tännesberg entspricht in den relevanten Vertragsunterlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt. (vgl. Nr. 5.8 BbR)
Mit Schreiben im Download bestätigt der Markt Tännesberg die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.
Bekanntmachung: Bestätigung Kooperationsvertrag Markt Tännesberg
8. Veröffentlichung Fördersteckbrief
Downloads
http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ext_data/BBZ_Veroff_Links_Table_new.html