Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden bayernweit in 71 Landkreisen und 2.056 Städten die Kommunalwahlen statt. Auch in Tännesberg sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über die zukünftige Zusammensetzung des Marktgemeinderats und die Wahl des Ersten Bürgermeisters zu entscheiden. Insgesamt werden 12 Marktgemeinderatsmitglieder sowie das Amt des Ersten Bürgermeisters neu gewählt.
Auf dieser Unterseite informieren wir Sie in den kommenden Monaten über alle wichtigen Themen rund um die Wahl.
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Ergebnisse
Unter den nachfolgenden Links können Sie am Wahlsonntag (8. März) ab 18 Uhr die Auszählungsstände der Kommunalwahl 2026 mitverfolgen:
Zudem bietet das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab den Service, alle Auszählungsstände im Landkreis Neustadt/WN unter folgender Linksammlung live mitzuverfolgen:
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Bekanntmachungen
Der Markt Tännesberg veröffentlicht hier die im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 stehenden Bekanntmachungen gemäß § 98 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLkrWO).
Die Bekanntmachungen erfolgen zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durch öffentlichen Anschlag an der Amtstafel am Rathaus Tännesberg sowie ergänzend hier auf der Homepage des Marktes Tännesberg.
Bekanntmachung vom 06.03.2026
Bekanntmachungen vom 02.03.2026
Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl am 08.03.2026
Bekanntmachung vom 09.02.2026
Bekanntmachung vom 27.01.2026
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags - Teil 1
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags - Teil 2
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats
Bekanntmachung vom 21.01.2026
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters (PDF)
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats (PDF)
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Briefwahl
Ab dem 26. Januar 2026 können Sie die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen beantragen.
WICHTIGER HINWEIS: Die Briefwahlunterlagen dürfen erst ab 16. Februar 2026 ausgestellt bzw. versendet werden. Grund hierfür ist eine Gesetzesänderung von Artikel 24 Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung.
WIE UND WO KÖNNEN BRIEFWAHLUNTERLAGEN BEANTRAGT WERDEN?
1. Online beantragen
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen hier online beantragt werden. Sie können auch den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code verwenden. Die Frist für die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen läuft bis Montag, 2. März 2026, 11 Uhr. Für später eingehende Anträge kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl per Post zugestellt werden.2. Per Post beantragen
Um die Briefwahlunterlagen per Post anzufordern, nutzen Sie hierfür bitte die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Senden sie den Antrag frühzeitig ab. Auch hier können wir für Anträge, die nach dem 2. März 2026 eingehen nicht mehr gewährleisten, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl per Post zugestellt werden.3. Persönliche Abholung
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen natürlich gerne auch - unter Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung - persönlich im Rathaus Tännesberg zu den bekannten Öffnungszeiten abholen.Weitere Informationen zum Thema "Briefwahl" erhalten sie unter https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/.
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Wahlhelfer
Damit die Kommunalwahl 2026 ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, benötigt der Markt Tännesberg engagierte Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelfer. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Ablauf der jeweiligen Wahlen. In diesem Abschnitt finden Sie künftig alle relevanten Informationen für Ihren Einsatz am Wahltag.
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Kontakt zum Wahlamt
Das Wahlamt ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Wahlen. Darunter fällt u. a. die Erstellung des Wählerverzeichnisses, die Organisation der Wahlloke/Stimmbezirke, die Koordinierung der Wahlhelfenden sowie der Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zu den regulären Öffnungszeiten der VG Geschäftsstelle an:
Verwaltungsgemeinschaft Tännesberg
Wahlamt
Pfreimder Str. 1
92723 TännesbergTel. 09655 9200-20
E-Mail: markt@taennesberg.de -
Weitergehende Informationen
Auf nachfolgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen zur Kommunalwahl 2026:
- https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen
- https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html
- https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html
